Deutsch
English

Demnächst: SiGeKo - Sicherheit und Gesundheitsschutz-Koordination vom Büro Roßbach

In Deutschland ist die Unfallhäufigkeit auf Baustellen durchschnittlich mehr als doppelt so hoch wie in der gewerblichen Wirtschaft. Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sollen durch eine bessere Planung und Koordinierung der Arbeiten besonderen Gefahrensituationen minimiert werden. Zuständig ist der Bauherr. Er kann sich allerdings eines SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) bedienen. 

Diese Fachplanung kann nun auch vom Büro Roßbach angeboten werden. Unser Teammitglied Corinna Urban, Dipl.-Ing. (FH), eignet sich auf Weiterbildungsveranstaltungen das nötige Fachwissen an. Als eingesetzter Koordinator während Ihrer Baumaßnahme wird sie darüber wachen, dass die Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. 

Wann brauchen Sie einen SiGeKo?
...immer, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden!

Wann ist eine schriftlichen Ankündigung beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz erforderlich?

...wenn die Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage andauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt.

Fragen Sie uns einfach!

10.05.2010